Podologie-Instrumente aus Edelstahl für die validierte Aufbereitung

Instrumentenaufbereitung in der Podologie – der Überblick

Die Aufbereitung von Instrumenten ist in der podologischen und medizinischen Fußpflege kein Nebenschauplatz. Sie ist Betreiberpflicht, sie wird bei Begehungen geprüft – und sie entscheidet darüber, wie lange Ihre Instrumente halten.

Dieser Beitrag gibt eine Orientierung über die Struktur des Themas. Er ersetzt weder die einschlägigen Regelwerke noch eine fachliche Hygieneberatung.

Die Rechtsgrundlage in zwei Sätzen

Maßgeblich ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Sie verlangt, dass Reinigung, Desinfektion und Sterilisation mit geeigneten validierten Verfahren erfolgen – unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers.

Dazu kommt die gemeinsame Empfehlung von KRINKO (RKI) und BfArM „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“. Ihr Gewicht ergibt sich aus der sogenannten Vermutungswirkung: Wer sie beachtet, bei dem wird eine ordnungsgemäße Aufbereitung vermutet. Das ist der Grund, warum jede Behörde bei einer Begehung genau dort hinschaut.

Der wichtigste Schritt kommt vor allem anderen: die Einstufung

Bevor irgendein Gerät angeschafft wird, muss klar sein, in welche Risikoklasse ein Instrument fällt. Davon hängt der gesamte Aufwand ab:

  • Unkritisch – Kontakt nur mit intakter Haut. Geringste Anforderungen; hier ist keine Validierung nach § 8 MPBetreibV gefordert.
  • Semikritisch – Kontakt mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut. Reinigung und Desinfektion im validierten Verfahren.
  • Kritisch – Instrumente, die Haut oder Schleimhaut durchdringen oder mit Blut in Kontakt kommen können. Zusätzlich Sterilisation im validierten Verfahren.

In der Fußpflegepraxis ist das keine theoretische Übung: Sobald bei einer Behandlung Blut fließen kann – und das ist bei Skalpell, Ecken- und Nagelzangen realistisch – landen Sie in der obersten Kategorie.

Die Einstufung nehmen Sie als Betreiber selbst vor und dokumentieren sie. Sie ist die Grundlage Ihres gesamten Hygieneplans.

Der Ablauf der Aufbereitung

Der Prozess ist eine Kette. Jedes Glied zählt – ein übersprungener Schritt entwertet alle folgenden:

  1. Vorbehandlung und Sammlung unmittelbar nach der Anwendung, damit nichts antrocknet
  2. Zerlegen, soweit vorgesehen – Gelenkinstrumente werden geöffnet aufbereitet
  3. Reinigung – der eigentlich entscheidende Schritt; was nicht sauber ist, wird auch nicht steril
  4. Desinfektion
  5. Spülung und Trocknung
  6. Prüfung der technisch-funktionellen Sicherheit – Schärfe, Gang, Beschädigungen, Korrosion
  7. Verpackung
  8. Sterilisation, sofern erforderlich
  9. Kennzeichnung und dokumentierte Freigabe
  10. Sachgerechte Lagerung

Manuell oder maschinell?

Maschinell im Reinigungs- und Desinfektionsgerät (RDG) ist der reproduzierbarere Weg – der Prozess läuft nach festem Programm und dokumentiert sich weitgehend selbst.

Ein häufiges Missverständnis: Auch die manuelle Aufbereitung muss validiert werden. „Wir machen das von Hand“ entbindet nicht davon. Für die Validierung manueller Verfahren gibt es eine gemeinsame Leitlinie von DGKH, DGSV und AKI, die auch von Behörden herangezogen wird.

Zwei Details, an denen es oft scheitert

Die Wasserqualität. Sie wird durchgängig unterschätzt. Insbesondere die Schlusspülung mit entsprechend aufbereitetem Wasser entscheidet darüber, ob Instrumente fleckenfrei bleiben. Ganze Instrumentensätze werden durch Leitungswasser in der Schlusspülung ruiniert.

Restfeuchte vor der Sterilisation. Feuchte Instrumente im Autoklav sind eine der häufigsten Ursachen für Flecken- und Rostbildung an kompletten Sätzen.

Was das für die Instrumente selbst bedeutet

Aufbereitung ist Belastung. Bei jedem Durchlauf wirken Temperatur, Chemie und Feuchtigkeit auf den Stahl. Hier zeigt sich der Unterschied zwischen Instrumenten sehr deutlich:

  • Nur autoklavierbare Instrumente aus gehärtetem Edelstahl überstehen das dauerhaft.
  • Vernickelte Ware ist für die maschinelle Aufbereitung in der Regel ungeeignet – die Beschichtung hält es nicht aus.
  • Die Herstellerangaben zur Aufbereitung sind verbindlich. Wer davon abweicht, übernimmt die Verantwortung dafür selbst.

Deshalb ist ein günstiges Instrument in der Praxis oft das teurere: Wenn es nach dreissig Zyklen Lochfraß an der Schneide zeigt, war es keine Ersparnis.

Dokumentation

Was nicht dokumentiert ist, gilt bei einer Begehung als nicht geschehen. Dazu gehören üblicherweise Hygieneplan, Risikoeinstufung der Instrumente, Arbeitsanweisungen, Chargendokumentation der Sterilisation, Freigabeentscheidungen sowie Nachweise über Validierung und Requalifizierung.

Wo Sie verbindliche Auskunft bekommen

Die aktuellen Fassungen der KRINKO-BfArM-Empfehlung veröffentlicht das Robert Koch-Institut. Für Ihre konkrete Praxis sind das zuständige Gesundheitsamt und die zuständige Landesbehörde die richtigen Ansprechpartner – ebenso wie eine qualifizierte Hygieneberatung.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechts- oder Hygieneberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Regelwerke und die Angaben der Instrumentenhersteller.

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